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Prinzip der HeilmittelverordnungDie Heilmittelrichtlinien regeln die Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Vor der Verordnung von Heilmitteln muss sich der Arzt unter Einbezug entsprechender Diagnostik vom Zustand des Patienten überzeugen und diesen dokumentieren. Dies gilt auch für Folgeverordnungen. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist zu beachten. Deshalb gilt es, vor der Verordnung abzuwägen, ob z.B. durch Hilfsmittel, Arzneimittel oder eigenverantwortliche Maßnahmen des Patienten die Therapieziele qualitativ gleichwertig und kostengünstiger erreicht werden können. Ist dies nicht der Fall, sind Heilmittel verordnungsfähig. Die Verordnung ist auf einem speziellen Verordnungsvordruck vorzunehmen Leistungen der Privatversicherungen Erhält ein Privatversicherter eine Verordnung zur
Ergotherapie, so gelten die Bedingungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Für
die Finanzierung der Ergotherapie erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag,
der Ihrer Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Weitere Absprachen müssen
mit uns persönlich getroffen werden. Wie läuft eine typische Behandlung ab?In der ersten Therapieeinheit wird das Anamnesegespräch durchgeführt, das heißt es wird über Vorgeschichte des Patienten, derzeitige Situation, Begleiterkrankungen und ähnliches gesprochen, um sich ein möglichst umfassendes Bild vom Patienten zu machen, welche im Anschluss zu einer ganzheitlichen Betrachtung führt. Nach einer differenzierten ergotherapeutischen Befunderhebung werden gemeinsam mit dem Patienten und/oder dessen Angehörigen die individuellen Ziele erarbeitet, der Behandlungsplan erstellt und die entsprechenden Behandlungsmethoden und Medien ausgewählt. Ergotherapeuten strukturieren eigenverantwortlich den Prozess der Behandlung. Sie geben gezielte Anleitung für den häuslichen und beruflichen Alltag und unterstützen die Schritte zur Selbständigkeit. Während des therapeutischen Prozesses müssen Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem Können des Patienten und der veränderten Situation angepasst werden. Zur Behandlung gehört auch die Versorgung mit Hilfsmitteln. Die Ergotherapeuten wählen aus oder stellen diese selbst her. Im Anschluss wird der Umgang erläutert bzw. eingeübt. Wer muss zuzahlen ZuzahlungsrechnerGenerell gilt: Alle gesetzlich Versicherten über 18 Jahre müssen zuzahlen. Wer kann sich von den Zuzahlungen befreien lassenDie maximale jährliche Eigenbeteiligung beträgt 2 % des
Jahresbruttoeinkommens. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1 %
des Jahresbruttoeinkommens. Wird diese Grenze im Laufe eines Jahres
überschritten, so bekommen Sie (auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse) einen
Befreiungsausweis, der für den Rest des Jahres gilt. Wie hoch ist die ZuzahlungBei Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie beträgt die Zuzahlung 10 %
der Kosten sowie 10 Euro je Rezept. Wer bekommt die ZuzahlungWir sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung von Ihnen einzuziehen, um sie dann an Ihre Krankenkasse abzuführen. D. h. wir profitieren nicht von diesen Geldern. Weitere InfosIhre Krankenkasse gibt Ihnen sicher gern weitere Auskünfte. Zusätzlich können Sie sich hier informieren. |